Unter diese Verordnung fallen Lasergeräte, optische Strahlungsquellen wie beispielsweise IPL-Geräte, Hoch- und Niederfrequenzgeräte sowie Ultraschallgeräte, die zu kosmetischen Zwecken verwendet werden. Die Fachkunde befähigt zur professionellen und sicheren Anwendung - für Sie und Ihre Kundinnen und Kunden. Die Fachkunde müssen Sie voraussichtlich erst bis zum 31.12.2022 nachweisen, um Ihre Geräte und Anlagen weiterhin verwenden zu dürfen.